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Rechtliches...

 

Was es alles so wichtiges im Bereich von Gesetzten gibt (NRW) findet Ihr hier bzw. auf weiterführenden Links.


Das Land NRW hat 18.Dezember 2002 ein neues Gesetz beschlossen... mehr findet ihr >>hier<< (Achtung es öffnet sich ein neues Fenster)


Unterschiedlichen Hundekategorien gemäß Landeshundegesetz NRW:

Kleine Hunde

Kleine Hunde sind Hunde, die nicht die Körpermaße von mindestens 40 cm Widerristhöhe und/oder mindestens 20 Kg Gewicht erreichen sowie nicht als Hunde bestimmter Rassen bzw. gefährliche Hunde gelten.

Große Hunde Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kg erreichen.
Hunde bestimmter Rassen Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen .
Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen und Hunde, die durch Verhalten/Ausbildung individuell gefährlich sind.

Je nachdem unter welcher Kategorie der Hund fällt gibt es Pflichten des Halters. Einfach auf die jeweilige Kategorie klicken, es öffnet sich ein neues Fenster. Die Informationen stammen aus Bielefeld (Bielefeld- Infos für Hundehalter), in anderen Städten gelten unter Umstände andere Richtlinien.

 

 

 

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